Gewährleistung
Gewährleistung bedeutet, die Haftung des Händlers für im Zeitpunkt der Übergabe bestehende Mängel an der Ware. Dabei muss die verkaufte Ware (zB Notebook) die vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und auch so verwendet werden können. Ganz wesentlich ist, dass es auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden ankommt. Erst nachträglich auftretende Mängel sind grundsätzlich nicht von der Gewährleistung erfasst.
Dauer
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wobei innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe der Händler nachzuweisen hat, dass kein Mangel bei Übergabe vorlag. Ab dem 13. Monat trifft die Beweislast den Kunden - also hat dieser zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Ort
Grundsätzlich am Ort der Übergabe - d.h. wurde die Ware im Geschäft abgeholt, so hat der Kunde die Ware ins Geschäft zu bringen. Ausnahmen bestehen, wenn - die Ware vom Händler geliefert/versendet wurde dann dieser Ort oder - am Ort, wo sich Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser im Inland und für den Unternehmer nicht überraschend ist (jedenfalls innerhalb seines Werbegebietes).
Vorrang der Verbesserung
Der Kunde kann wegen eines Mangels die Verbesserung, den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrages fordern. Zunächst kann der Kunde nur die Verbesserung des Produktes verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung unmöglich ist oder für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.